Zulassungsbedingungen
Zum Promotionsstudium kann zugelassen werden, wer über
die formelle Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), Fachhochschulreife oder ein vergleichbares Zeugnis verfügt
wer ein achtsemestriges einschlägiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule mit dem Diplom, Master, Magister oder einer Staatsprüfung (Lehramt) mit dem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 abgeschlossen hat
bzw. über ein zweisemestriges Eignungsfeststellungsverfahren, wer ein achtsemestriges fachfremdes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule mit dem Diplom- bzw. Bachelorabschluss oder Staatsprüfung (Lehramt) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 abgeschlossen hat

